



Aktuelles
Anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Nordschwarzwald
Wir sind seit Sommer 2011 anerkanter Ausbildungsbetrieb der IHK Nordschwarzwald und zum 01.09. 2011 hat Herr Philipp Common eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration bei der proteon Gmbh in Pforzheim begonnen.
Wir wünschen Herrn Common viel Erfolg bei seiner Ausbildung!
LANCOM Zertifizierung:
Herr Lang und Herr Willm haben die Ausbildung und Zertifizierung zum LANCOM Certified Specialist LCOS 8.xx im Herbst erfolgreich abgeschlossen.
Damit können wir unsere Kunden in allen LANCOM-Produktbereichen noch besser beraten und betreuen. Besonders wichtig für uns sind dabei die Einsatzmöglichlkeiten der WLAN-Technik von LANCOM in den Bereichen Netzwerkkommunikation, Routern und Access Points. Diese Technik ist von besonderer Relevanz für alle die Wireless LAN zur Verfügung stellen wollen z.B. im öffentlichen Bereich, Hotels, Krankenhäusern etc.
Abbau von Steuerbürokratie - Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung"
So lautet der Arbeitstitel beim BMF und es handelt sich dabei um einen echten Kracher – ja man könnte schon sagen eine kleine Revolution. ABER sind Sie vorbereitet auf diese grundlegende Änderung des Rechnungsversands und der Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen? Wenn nein wird Ihnen dafür nicht viel Zeit bleiben…..
Das BMF schreibt weiter dazu:
Zudem greift das Gesetz auch die Festlegungen der Bundesregierung zum Abbau von überflüssigen bürokratischen Belastungen auf. Bürokratie betrifft alle Akteure im Besteuerungsverfahren: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Finanzverwaltung selbst. Arbeitsauftrag ist daher, Verwaltungsprozesse weniger aufwendig zu gestalten und bürokratischen Aufwand auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies zu erreichen, ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Dieser Zielsetzung dient die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung. Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der elektronisch versandten Rechnungen zukünftig stark ansteigt. Insgesamt wird die Wirtschaft so von Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Mrd. € entlastet. Der Gesetzgeber hat insbesondere auch darauf geachtet, die elektronische Rechnungsstellung technologieneutral auszugestalten. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.
Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf bereits vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Für die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Mehraufwand verbunden.
Wegen der enormen Bedeutung dieser Änderung für die Wirtschaftsbeteiligten sind die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011
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